Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Erwerb und Verwendung der Eintrittskarten zu Veranstaltungen des TuS Fürstenfeldbruck e.V. Abt. Handball, Klosterstraße 5, 82256 Fürstenfeldbruck (im Weiteren „Verein“ genannt) sowie der Zutritt zur Wittelsbacher Halle bzw. der Spielstätte des Vereins (im weiteren „Spielstätte“ genannt“) unterliegen den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB“) sowie der jeweiligen Haus- oder Hallenordnung, die ausdrücklich in diese AGB einbezogen wird. Durch den Erwerb und die Verwendung eines Tickets akzeptiert der jeweilige Erwerber bzw. Inhaber die Geltung dieser AGB. Diese AGB gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien. Diese AGB gelten sowohl für den Verkauf von Einzeltickets, d.h. Tickets mit Gültigkeit für jeweils ein Spiel, und Kombinationen solcher Einzeltickets als auch für Dauerkarten (gemeinsam als „Tickets“ bezeichnet). Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt der Verein nicht an, es sei denn, er hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

2. Vertragsabschluss

2.1 Der Ticketerwerb für Veranstaltungen des Vereins findet grundsätzlich nur unmittelbar vor Ort an den Ticketschaltern des Vereins oder über unseren Online-Ticketshop bzw. über die vom Verein autorisierten Ticketpartner und deren Vorverkaufskanäle (Internet, Telefon-Hotline, Vorverkaufsstellen).

2.2 Eine nachträgliche Stornierung von Tickets ist ausgeschlossen.

3. Geltungsdauer von Tickets

3.1. Einzeltickets gelten jeweils für die auf dem Ticket genannte Veranstaltung. Bei Terminverschiebungen behält die Karte ihre Gültigkeit, ein Umtausch oder Rückgabe ist ausgeschlossen.

3.2. Tickets verstehen sich als one-way. Das bedeutet, dass Ticketinhaber, welche die Spielstätte nach bereits autorisierten Zutritt einer Veranstaltung vor- oder zwischenzeitlich verlassen, nicht wieder in die Spielstätte eingelassen werden.

4. Preise und Leistungen

Der für den Besuch der Veranstaltung zu bezahlende Preis ergibt sich aus der aktuellen Preisliste des Vereins. Änderungen der Preise, Termine und Verfügbarkeit der auf der Website angegebenen Leistungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Alle vom Verein genannten Preise beinhalten sämtliche Abgaben und Steuern. Versandkosten und sämtliche weitere Spesen, Nachnahmegebühren, Import- oder Exportspesen, etc. hat vorbehaltlich abweichender Bestimmungen stets der Kunde zu tragen.

5. Fälligkeit und Zahlungsbedingungen

Sämtliche Bestellungen sind vom Kunden unverzüglich mittels der vom Verein oder den Ticketingpartnern zur Verfügung gestellten Zahlungsmittel zu bezahlen (insbesondere in bar [Abendkasse] bzw. Vorkasse per Überweisung oder Kreditkarte [Ticketinpartner]). Sämtliche Entgelte werden im Zuge des Bestellvorgangs ausgewiesen und sind mit Vertragsschluss fällig. Zahlungen des Kunden gelten erst zum Zeitpunkt des Einganges auf dem vom Verein genannten Geschäftskonto als geleistet. Wird die Zahlung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht erfolgreich durchgeführt, so ist der Verein dazu berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu streichen. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die Tickets im Eigentum des Vereins. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt ausdrücklich vorbehalten. Für Mahnungen werden eine Pauschale von 10 € sowie die gesetzlichen Verzugszinsen auf den ausstehenden Betrag erhoben. Für die vom Verein autorisierten Vorverkaufsstellen können abweichende Bestimmungen gelten.

6. Übergabe von Tickets an den Kunden

6.1. Die Übergabe von Tickets richtet sich nach der konkreten Vereinbarung der Parteien und kann durch Versand oder Übergabe an vereinbarten Standorten geschehen.

6.2. Die Übergabe von Einzeltickets an den Kunden richtet sich darüber hinaus nach den jeweiligen Geschäftsbedingungen etwaiger Ticketingpartner des Vereins.

6.3. Für den Fall, dass zwischen den Parteien der Versand von Tickets vereinbart wurde, wird das Versandunternehmen vom Verein ausgewählt. Der Kunde trägt die Kosten des Versands. Die Zusendung von Tickets im Postweg ist für Tickets ausgeschlossen, die weniger als eine Woche vor dem Spieltag bestätigt werden.

7. Weitergabe von Tickets

7.1. Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch der Veranstaltung, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und zur Trennung von Anhängern der aufeinandertreffenden Mannschaften während eines Handballspiels liegt es im Interesse des Vereins, die Weitergabe von Tickets einzuschränken. Dem Kunden ist es daher nicht gestattet:

7.1.1. die Tickets über Internetauktionen (z.B. eBay) oder sonstigen Internetmarktplätzen sowie in Rundfunk, Presse oder anderen Medien sowie in sonstiger Weise öffentlich anzubieten, sofern die Möglichkeit besteht, dass dadurch ein Preis erzielt wird, der den Verkaufspreis des Vereins übersteigt,

7.1.2. Tickets für Handballveranstaltungen entgeltlich oder unentgeltlich an Anhänger von Gastvereins weiterzugeben,

7.1.3. Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Vereins gewerblich oder kommerziell zu veräußern oder im Rahmen von Gewinnspielen, Reise- oder Hospitalityangeboten oder öffentlich zu Werbe- oder Marketingzwecken zu verwenden, oder

7.1.4.Tickets für Handballveranstaltungen entgeltlich oder unentgeltlich an Personen weiterzugeben, die mit einem nationalen oder auf Spielstätte beschränkten Stadion- bzw. Zutrittsverbot belegt sind.

7.2. Der Verein behält sich vor, Personen, die gegen oben genannte Verbote verstoßen, zukünftig den Erwerb von Tickets zu verweigern und bestehende Tickets ohne Ersatz zu sperren sowie weiters ihnen gegenüber ein Stadion- bzw. Zutrittsverbot auszusprechen und/oder weitergehende zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.

7.3. Auf Verlangen des Vereins ist der Kunde verpflichtet, Namen, Geburtsdaten und Anschriften derjenigen Personen mitzuteilen, an die er die Tickets weitergegeben hat.

8. Ermäßigte Tickets

8.1. Ermäßigte Tickets sind erhältlich für Kinder (zwischen 14 und einschließlich 15 Jahren), Jugendliche (zwischen 16 und einschließlich 17 Jahren), Vollzeitschüler und -studenten (bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres), Pensionisten, Wehr- und Bundesfreiwilligendienstleistende, Rentner, Schwerbehinderte (ab 50 Grad der Behinderung), Schiedsrichter, Vereinsmitglieder des TuS Fürstenfeldbruck e.V.. Die genannten Ermäßigungen sind nur in Verbindung mit gültigem Ausweis bzw. Nachweis erhältlich. Maßgeblich für die Berechtigung zur Inanspruchnahme einer Ermäßigung ist der Veranstaltungstag.

8.2. Für Kinder bis einschließlich 13 Jahre ist der Eintritt frei

8.3. Eine Weitergabe von ermäßigten Tickets ist unter Wahrung der Regelungen der Ziffer 7 dieser AGB ausschließlich an Personen zulässig, die ebenfalls über die Voraussetzungen zum Erwerb eines ermäßigten Tickets verfügen. Eine Aufpreiszahlung ist ausgeschlossen. Im Falle eines Verstoßes behält sich der Verein die Geltendmachung der Rechte gemäß Punkt 7 vor.

8.4. Der aktuelle Ermäßigungsnachweis ist zwingend mitzuführen und bei Zutritt zur Spielstätte dem Sicherheitspersonal unaufgefordert vorzuzeigen. Bei Nichtmitführen wird der Zutritt zur Spielstätte verwehrt und das ermäßigte Ticket verliert seine Gültigkeit. Zuwiderhandlungen können mit einem Verweis aus der Spielstätte und einer Anzeige wegen Betrugs geahndet werden.

8.5. Die in 8.1 bzw. 8.2. genannten Ermäßigungen gelten nur für Spiele im regulären Liga-Spielbetrieb. Für weitere Wettbewerbe können Sonderbestimmungen gelten, die sich nach den Vorgaben für den jeweiligen Wettbewerb richten.

9. Dauerkarten

9.1. Für Dauerkarten gelten die Bestimmungen dieser AGB, es sei denn in dieser Ziffer 9 der AGB ist etwas Abweichendes geregelt.

9.2. Eine Saison beginnt jeweils am 01.07. eines Kalenderjahres und endet am 30.06. des Folgejahres. Das Recht zur Kündigung der Dauerkarte aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.

9.3. Dauerkarten sind für sämtliche Heimspiele der 1. Mannschaft in der jeweiligen Liga der jeweiligen Saison gültig. Dazu gehören auch ggf. notwendige Relegationsspiele zum Auf- oder Abstieg. Weitere Veranstaltungen des Vereins sind von der Dauerkarte nicht erfasst, es sei denn, diese wurden ausdrücklich gebucht und bezahlt.

9.4. Spiele, die der Dauerkartenkunde nicht besucht oder für die sich der Verein sportlich nicht qualifiziert, werden vom Verein nicht erstattet.

9.5. Die Übergabe der Dauerkarten erfolgt an der Tageskasse im Rahmen eines Heimspiels der 1. Mannschaft.

9.6. Der Verein ist berechtigt, gegenüber dem Kunden bei Verzug mit dessen Zahlungspflichten ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Dies erfolgt durch Sperrung der Dauerkarte und gilt auch ohne gesonderte Mitteilung als mit Sperrung wirksam erklärt.

9.7. Der Verein behält sich vor, Personen, die gegen die in Ziffer 7 genannten Verbote verstoßen, zusätzlich zu den in Ziffer 7.2 genannten Maßnahmen die Dauerkarte mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund zu kündigen.

9.8. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der Ziffer 8 ist der Erwerb von ermäßigten Dauerkarten möglich. Ausschlaggebend ist der jeweilige Status bis zum Ende der Saison, für die die Dauerkarte Gültigkeit hat. Der entsprechende Ermäßigungsnachweis ist dem Verein vor Übergabe der Dauerkarte vorzulegen. Ziffer 8.4. gilt entsprechend.

10. Rücknahme und Erstattung sowie Verlust von Tickets

10.1. Ein Umtausch der Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Im Fall von Spielverlegungen (zeitlich oder örtlich) behalten die Tickets ihre Gültigkeit. Es besteht in diesem sowie im Fall von Spielabsagen oder -abbrüchen kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises, es sei denn, dass der Verein den Abbruch grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet hätte.

10.2. Bei Verlust oder Zerstörung von Einzeltickets erfolgt weder Ersatz noch Rückerstattung. Bei Verlust der Dauerkarte ist der Verein unverzüglich zu unterrichten. Sodann erfolgt die Sperrung der Dauerkarte und Ausstellung einer Ersatzkarte. Das Ausstellen einer Ersatzdauerkarte kann in wiederholten Fällen vom Verein abgelehnt werden. Die Kosten und Bearbeitungsgebühren der Ausstellung der Ersatzkarte hat der Inhaber zu tragen. Die Ausstellung ist ausschließlich in der Geschäftsstelle des Vereins möglich. Für etwaigen Nutzungsausfall oder sonstige Schäden hat der Verein nicht einzustehen.

11. Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht im Fernabsatz gemäß § 355 BGB gilt nicht für den Erwerb von Tickets, da es sich bei den Leistungen des Vereins um Freizeitdienstleistungen im Sinne des § 312g II Nr. 9 handelt.

12. Haftungsausschluss

Der Aufenthalt an und in der Spielstätte erfolgt auf eigene Gefahr. Der Verein, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Fall einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bleiben hiervon unberührt.

13. Datenschutz

Informationen über die Art, Umfang und Ort der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden befinden sich in der Datenschutzerklärung (http://www.tus-ffb-handball.de/datenschutzerklaerung/).

14. Verhalten in der Spielstätte

14.1.   Der Ticketerwerber/-inhaber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass

  1. die Tickets den Inhaber grundsätzlich nur in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Ausweis oder sonstigem gleichwertigen Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis, Kinderausweis, Führerschein) zum Betreten der Spielstätte berechtigen;
  2. der Zutritt zur Spielstätte unabhängig vom Alter nur mit einem gültigen Ticket möglich ist. Inhaber von ermäßigten Tickets sind verpflichtet, auf Verlangen einen zur Inanspruchnahme der Ermäßigung berechtigenden Ausweis oder sonstigen Nachweis vorzuzeigen. Mit Verlassen der Spielstätte verliert das Ticket seine Gültigkeit;
  3. die Eintrittskarte auf Verlangen dem Hausrechtsinhaber oder dessen Beauftragten (z.B. Ordner) zur Kontrolle auszuhändigen sind;
  4. den Anordnungen der Polizei, des Ordnungsdienstes, der Hallenverwaltung und des Veranstalters Folge zu leisten ist; insbesondere auf entsprechende Aufforderung einen anderen Platz als auf der Eintrittskarte vermerkt – auch in einem anderen Block – einzunehmen. Der Verein behält sich vor, auch aus sonstigen sachlichen, von ihm nicht zu vertretenden Gründen, dem Ticketinhaber einen anderen gleichwertigen Platz zuzuweisen;
  5. der Ordnungsdienst zur Durchführung von Untersuchungen und Kontrolle der Einhaltung dieser AGB, insbesondere auch durch Abtasten von Bekleidung und Einsichtnahme in Behältnisse vor und während der Veranstaltung berechtigt ist;
  6. die Hallen- bzw. Hausordnung und alle zur Gewährleistung der Sicherheit erlassenen Vorschriften genau zu beachten sind;
  7. offensichtlich alkoholisierte, unter Drogeneinfluss stehende, vermummte Personen, Personen, die sich gewalttätig oder gegen die öffentliche Ordnung verhalten, oder die die Besorgnis eines solchen Verhaltens erwecken, der Zutritt zur Spielstätte verweigert oder der Spielstätte verwiesen werden können;
  8. es untersagt ist, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen: Waffen, Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können, ätzende und/oder leicht entzündbare Substanzen, Flaschen, Dosen, Becher, Krüge, Fackeln, Feuerwerkskörper, Rauchkerzen, Bengalische Feuer, sperrige Gegenstände, alkoholische Getränke, illegale Drogen, Tiere, Gegenstände, wenn sie geeignet sind, die anderen Besucher, Spieler oder Offizielle unangemessen zu beeinträchtigen.
  9. werbende, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter, sind unzulässig und dürfen nicht mit in die Spielstätte gebracht werden. Insbesondere ist das das Mitführen und Zeigen von rassistischen, fremdenfeindlichen und rechtsradikalen Propagandamitteln von für verfassungswidrig erklärten Parteien oder Vereinigungen; das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistisch, obszön anstößigen oder provokativ beleidigenden oder rechtsradikalen Parolen sowie rechtsextremistische Handlungen, insbesondere das Zeigen und Verwenden nationalsozialistischer Parolen (§ 86a StGB) und die Beteiligung aus rassistischen und fremdenfeindlichen Motiven verboten.

14.2.  Dem Ticketerwerber/-inhaber ist bekannt, dass eine Nichtbeachtung dieser Hinweise zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung führen und sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Maßnahmen zur Folge haben kann. Insbesondere gilt Punkt 7 dieser AGB. Die entsprechenden Tickets verlieren ihre Gültigkeit und können vom Verein eingezogen werden. Bei Verstößen gegen die AGB, gegen die Hallen- bzw. Hausordnung, bei Handlungen nach §§ 3, 27 des Versammlungsgesetzes des Bundes und bei Beteiligung an anlassbezogenen Straftaten innerhalb oder außerhalb einer Spielstätte kann ein Stadion- bzw. Hausverbot ausgesprochen werden. Ein Stadion- bzw. Hausverbot kann insbesondere auch gegen Personen verhängt werden, bei denen Waffen oder andere gefährliche Gegenstände sichergestellt wurden. Das Verbot wird den Betroffenen schriftlich mitgeteilt.

15. Recht am eigenen Bild

Jeder Ticketinhaber/-erwerber willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom Verein oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, ein. § 23 II KunstUrhG bleibt hiervon unberührt.

16. Bild- und Tonaufnahmen

Der Aufenthalt in der Spielstätte zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) ist nur mit Zustimmung des Vereins und in den für Medienvertreter besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig. Es ist Ticketinhabern/-erwerbern ohne vorherige Zustimmung des Vereins auch nicht gestattet, Ton, Fotos, Videos, Beschreibungen oder Resultate des Spiels aufzunehmen, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich für private, nicht-kommerzielle Zwecke. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vereins sind die öffentliche Verbreitung und/oder Wiedergabe von Ton-, Foto-, Film- oder Videoaufnahmen, insbesondere über das Internet oder Mobilfunk oder die Unterstützung anderer Personen bei derartigen Aktivitäten jedenfalls untersagt. Geräte oder Anlagen, die für solche Aktivitäten benutzt werden können, dürfen ohne vorherige Zustimmung des Vereins nicht in die Spielstätte mitgebracht werden.

17. Adressänderung

Der Kunde ist verpflichtet, dem Verein Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.

18. Hallen-/Hausordnung

Der Kunde und/oder Besucher der Spielstätte unterwirft sich der jeweils gültigen Hallen- bzw. Hausordnung.

19. Sprache

Die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen nur in deutscher Sprache vor.

20. Alternative Streitbeteiligung nach dem Verbraucherstreit­beteiligungsgesetz

Wir weisen darauf hin, dass wir nicht bereit und nicht verpflichtet sind, an einem Streitbeteiligungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

21. Rechtswahl, Gerichtsstand

Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort der Sitz des Vereins. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragsparteien vereinbaren deutsche, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, wird als exklusiver Gerichtsstand das für die Stadt Fürstenfeldbruck sachlich zuständige Gericht vereinbart.

Stand: 31.05.2018

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