Das Infektionsgeschehen in Bayern hat dazu geführt, dass die Corona-Ampel auf rot steht.

Daher gilt für alle Zuschauer*innen in der Wittelsbacher Halle seit 9.November 2021:
2G-Regelung für alle Personen ab 12 Jahren, Nachweis notwendig.
– Durchgehende FFP2-Maskenpflicht, auch auf dem Platz.

Was bedeutet 2G für Personen ab 12 Jahren?

Allen Gästen ist der Zutritt nur unter einer diese Bedingungen erlaubt:

– Ab 12 Jahren: Nachweis einer vollständigen Impfung (die letzte Impfung muss mindestens 14 Tage vergangen sein)

– Alternativ Nachweis einer vollständigen Genesung (positiver PCR-Test muss mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegen)

– Befreit von der 2G-Nachweispflicht sind: Kinder unter 12 Jahren. Für ältere Schüler*innen ist die Schultestung nicht ausreichend!

Ausnahmen der FFP2-Maskenpflicht: Kindern zwischen 6 und 12 Jahren reicht eine OP-Maske, Kinder unter 6 Jahren müssen keine Maske tragen.

Beim Check-in sind wir zur Überprüfung der Nachweise und zur Identitätsprüfung verpflichtet. Bei der Eingangskontrolle ist daher ergänzend zum 2G-Nachweis ein Lichtbildausweis vorzulegen (bzw. für Kinder bis 12 Jahre reicht der Lichtbildausweis).

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