Das Infektionsgeschehen in Bayern hat dazu geführt, dass die Corona-Ampel auf rot steht.
Daher gilt für alle Zuschauer*innen in der Wittelsbacher Halle seit 9.November 2021:
– 2G-Regelung für alle Personen ab 12 Jahren, Nachweis notwendig.
– Durchgehende FFP2-Maskenpflicht, auch auf dem Platz.
Was bedeutet 2G für Personen ab 12 Jahren?
Allen Gästen ist der Zutritt nur unter einer diese Bedingungen erlaubt:
– Ab 12 Jahren: Nachweis einer vollständigen Impfung (die letzte Impfung muss mindestens 14 Tage vergangen sein)
– Alternativ Nachweis einer vollständigen Genesung (positiver PCR-Test muss mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegen)
– Befreit von der 2G-Nachweispflicht sind: Kinder unter 12 Jahren. Für ältere Schüler*innen ist die Schultestung nicht ausreichend!
Ausnahmen der FFP2-Maskenpflicht: Kindern zwischen 6 und 12 Jahren reicht eine OP-Maske, Kinder unter 6 Jahren müssen keine Maske tragen.
Beim Check-in sind wir zur Überprüfung der Nachweise und zur Identitätsprüfung verpflichtet. Bei der Eingangskontrolle ist daher ergänzend zum 2G-Nachweis ein Lichtbildausweis vorzulegen (bzw. für Kinder bis 12 Jahre reicht der Lichtbildausweis).